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   VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19 MD   

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VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19 MD (https://dejure.org/2021,52450)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.09.2021 - 3 A 220/19 MD (https://dejure.org/2021,52450)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. September 2021 - 3 A 220/19 MD (https://dejure.org/2021,52450)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, zit. nach juris, Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689, zit. nach juris, Rn. 19; Urt. v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 -, zit. nach juris, Rn 26; VG Cottbus, Urt. v. 31.5.2021 - 3 K 2082/18 (Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum) -, zit. nach juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19
    Vielmehr lenken sie das Ermessen der für die Bewilligung der Subventionen zuständigen Behörde und sind insoweit gem. § 114 VwGO verwaltungsgerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob bei der Anwendung der Richtlinien im Einzelfall, in dem die beantragte Leistung (teilweise) versagt bzw. nicht aufrechterhalten worden ist, der Gleichheitssatz verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (std. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.1979, BVerwGE 58, 45, 51).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, zit. nach juris, Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689, zit. nach juris, Rn. 19; Urt. v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 -, zit. nach juris, Rn 26; VG Cottbus, Urt. v. 31.5.2021 - 3 K 2082/18 (Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum) -, zit. nach juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 04.05.1973 - VII C 26.71

    Gleichheit im Unrecht - Qualifizierung einer Frist als rechtsmissbräuchlich

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19
    Der Subventionsgeber kann bei der Gewährung von Subventionen die Einhaltung strenger Form- und Fristerfordernisse zur Voraussetzung machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1973, NJW 1973, 2172).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19
    Der Kläger hat sich durch Inanspruchnahme der Subvention den geltenden Vergabebedingungen unterworfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1983, DVBl. 1983, 810).
  • VG Cottbus, 31.05.2021 - 3 K 2082/18
    Auszug aus VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, zit. nach juris, Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689, zit. nach juris, Rn. 19; Urt. v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 -, zit. nach juris, Rn 26; VG Cottbus, Urt. v. 31.5.2021 - 3 K 2082/18 (Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum) -, zit. nach juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19
    Dass dieser Fall der nicht vollständigen Einhaltung der Auflagen als förderschädlich und als Widerrufsgrund eingestuft wird, steht im Einklang mit den Grundsätzen des intendierten Ermessens, wonach im Subventionsrecht dem haushaltsrechtlichen Prinzip der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln (§ 7 LHO) im Regelfall ein höheres Gewicht zukommt als dem Interesse des subventionsnehmenden Wohnraumeigentümers, trotz Nichteinhaltens aller Förderauflagen den zunächst gewährten Zuschuss vollständig oder teilweise behalten zu dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1997, DÖV 1997, 1006).
  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.09.2021 - 3 A 220/19
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, zit. nach juris, Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689, zit. nach juris, Rn. 19; Urt. v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 -, zit. nach juris, Rn 26; VG Cottbus, Urt. v. 31.5.2021 - 3 K 2082/18 (Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum) -, zit. nach juris, Rn. 19).
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